Förderung für KI-Automatisierung 2026: Was Bund und Länder im Norden wirklich zahlen
Von Jean Hinz Veröffentlicht 11.10.2026 Aktualisiert 11.10.2026 18 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Für KI-Automatisierung zahlen Bund und Nordländer 2026 vor allem Zuschüsse zur Beratung, etwa das BAFA mit 50 %, in der Region Lüneburg 80 % von höchstens 3.500 €. Die Umsetzung fördern vor allem Kredite mit Zuschuss, Landesprogramme in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie die einjährige Abschreibung für Software. Unser Umsetzungs-Sprint kostet 9.900 € netto.
Inhalt
- Was zahlen Bund und Länder im Norden 2026 wirklich?
- Warum gilt „Antrag vor Auftrag“, und wie gehen wir damit um?
- Welcher Weg passt zu Ihrem Vorhaben?
- Welche Förderung gibt es für Beratung vor dem Projekt?
- Welche Förderung gibt es für die Umsetzung?
- Welche steuerlichen Hebel gibt es für Software und KI?
- Welche Programme sind ausgelaufen oder pausiert?
- Ab welcher Projektgröße lohnt sich ein Förderantrag?
- Wie gehen Sie konkret vor?
Kurz vorweg: Die meisten Zuschüsse, die 2026 im Norden noch laufen, bezahlen Beratung, nicht die Umsetzung. Wer eine KI-Automatisierung bauen lässt, landet meist bei Krediten mit Zuschuss, bei zwei Landesprogrammen mit Umsetzungsmodul oder bei der Steuer. Wir zeigen jedes Programm mit Satz, Höchstbetrag, Status und Quelle, Stand 11.10.2026, und sagen offen, ab welcher Projektgröße sich ein Antrag lohnt. Zur Einordnung: Unser Umsetzungs-Sprint kostet 9.900 € netto, das Umsetzungs-Programm 19.900 €, Katalog-Lösungen gibt es ab 990 €.
Wichtig vorab: Wir sind keine Fördermittelberater und bieten keine Fördermittelberatung an. Dieser Artikel ist keine Steuer- und keine Fördermittelberatung. Programme enden, Mittel werden knapp, Bedingungen ändern sich. Prüfen Sie jedes Programm vor dem Antrag beim Träger. Stand und Quelle stehen in der Tabelle und unten in den Quellen.
Was zahlen Bund und Länder im Norden 2026 wirklich?
Die Tabelle zeigt die Programme, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Automatisierungsvorhaben in Frage kommen, dazu die wichtigsten, die nicht mehr laufen. Bayern steht als Beispiel für Leser außerhalb des Nordens dabei. Alle Angaben sind Abrufe vom 11.10.2026, sofern kein anderes Datum steht.
| Programm | Träger | Was gefördert wird | Satz und Höchstbetrag | Status, Stand |
|---|---|---|---|---|
| Förderung von Unternehmensberatungen für KMU | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) | nur Beratung mit Bericht | 50 %, in den neuen Ländern und der Region Lüneburg 80 %, Bemessungsgrundlage höchstens 3.500 € | läuft, Anträge bis 31.12.2026 |
| INQA-Coaching (Initiative Neue Qualität der Arbeit) | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Coaching, unter anderem zu Digitalisierung | 80 %, bis 12 Tage, höchstens 1.200 € je Tag | läuft, Richtlinie vom 12.06.2026 |
| Mittelstand-Digital Zentren | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | Veranstaltungen, Workshops, Praxisprojekte | kostenfrei | bisheriges Netz läuft bis Ende 2026 aus, neues ab 2027 |
| ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) | KfW über die Hausbank | Hard- und Software, Implementierung, interne und externe Kosten | Kredit bis 100 %, Zuschuss 3 % (LevelUp) oder 5 % (HighEnd), höchstens 200.000 € | läuft seit 01.07.2025, Merkblatt 23.04.2026 |
| Forschungszulage | Bescheinigungsstelle und Finanzamt | Forschung und Entwicklung | 25 %, für KMU 35 % | läuft, erweitert seit 01.01.2026 |
| Hamburg Digital Check | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) | nur Beratung bis zum Realisierungskonzept | 50 %, höchstens 7.500 € | läuft, Antrag vollständig bis 16.11.2026 |
| Hamburg-Kredit Digital | IFB Hamburg mit KfW | Hard- und Software, Implementierung, Beraterkosten | Darlehen 25.000 € bis 2,5 Mio. €, Zuschuss bis 12 %, höchstens 20.000 € | läuft, längstens bis 31.12.2028 |
| Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) | Land Schleswig-Holstein, WTSH | erst Beratung, dann Umsetzung | 40 %, Umsetzung bei Ausgaben von 10.000 bis 200.000 € | Richtlinie gilt bis 30.06.2027 |
| Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz | Land Mecklenburg-Vorpommern, TBI | Hard- und Software zur Einführung von KI | 50 %, höchstens 50.000 € | läuft, Antragsformulare vom 29.06.2026 |
| Beratungsförderung Digitalisierung und Arbeit 4.0 | Bremer Aufbau-Bank (BAB) | nur Beratung | 50 %, höchstens 5.000 € | läuft |
| Digitaler Mittelstand KI | BAB Bremen | KI, Automatisierung, Cybersicherheit | 40 % oder 30 %, höchstens 17.000 € | für 2026 keine Mittel mehr |
| Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm (nIFP) | NBank | Innovationsvorhaben mit eigener Entwicklung | bis 35 %, kleine Unternehmen in der Übergangsregion bis 45 %, höchstens 100.000 € | läuft |
| Digitalbonus.Niedersachsen innovativ | NBank | Hard- und Software | keine Angabe mehr | ausgelaufen am 31.12.2025 |
| Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | Forschung und Entwicklung | keine Angabe | Antragsstopp seit 07.07.2026 |
| go-digital | Bundeswirtschaftsministerium | keine Angabe | keine Angabe | ausgelaufen, Bewilligungen längstens bis 31.12.2024 |
| Digital Jetzt | Bundeswirtschaftsministerium | keine Angabe | keine Angabe | beendet am 31.12.2023 |
| Digitalbonus.Bayern (Beispiel) | Freistaat Bayern | Software, externe Einführung, Beratung | bis 50 %, höchstens 7.500 € oder 30.000 € (Plus) | läuft bis 31.12.2027 |
Drei Muster fallen auf. Erstens: Beratung ist gut abgedeckt, die Umsetzung kaum. Zweitens: Wo die Umsetzung gefördert wird, gibt es Mindestausgaben, die über einzelnen Katalogpreisen liegen. Drittens: Fast überall darf vor dem Antrag oder vor der Bewilligung nichts beauftragt werden.
Warum gilt „Antrag vor Auftrag“, und wie gehen wir damit um?
Die wichtigste Regel steht vor allen Sätzen und Beträgen: Wer zu früh beauftragt, verliert die Förderung. Bei den meisten Programmen gilt schon der unterschriebene Vertrag als Beginn des Vorhabens, nicht erst die erste Arbeitsstunde. Das steht so in der Richtlinie des BAFA, im Hamburg Digital Check und beim Digitalbonus.Bayern.
Die Programme unterscheiden sich darin, ab wann Sie beginnen dürfen:
- BAFA: erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle. Der Abschluss des Beratungsvertrags gilt bereits als Beginn.
- Hamburg Digital Check und Bremen: erst nach der Bewilligung.
- Schleswig-Holstein, DKU: nach dem Zuwendungsbescheid oder nach einer Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, die keinen Anspruch begründet.
- Mecklenburg-Vorpommern, KI-Förderung: nach Eingang des elektronischen Antrags bei der Bewilligungsbehörde.
- NBank-Programme wie das nIFP: Für Anträge ab dem 01.01.2026 ist bei Projektausgaben unter 100.000 € ein Start ab Antragseingang möglich, auf eigenes Risiko.
- Digitalbonus.Bayern: nach der Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko.
- KfW und Hamburg-Kredit Digital: Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank vor Beginn des Vorhabens.
Daraus folgt unsere Regel: In geförderten Vorhaben unterschreiben wir erst nach Bewilligung oder nach schriftlicher Freigabe des vorzeitigen Beginns. Für Ihren Antrag liefern wir ein Angebot und eine Leistungsbeschreibung: Umfang, beteiligte Systeme, Lieferzeit, Festpreis und getrennt ausgewiesene Kosten Dritter wie Lizenzen und Modellnutzung. Den Antrag stellen Sie selbst beim Träger. Eine Bewilligung können wir nicht versprechen, und unsere Festpreise kalkulieren wir unabhängig von einer Förderung.
Zwei weitere Punkte gehören in die Planung. Einige Träger erwarten mehrere Angebote. Die BAB in Bremen nennt als Regel eine Vergabe auf Grundlage mehrerer dokumentierter Angebote. Und viele Zuschüsse sind De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) 2023/2831. Ein Unternehmen darf in drei Jahren, gerechnet rollierend, höchstens 300.000 € solcher Beihilfen erhalten. Seit dem 01.01.2026 werden gewährte Beihilfen in einem Zentralregister der EU erfasst, so das Informationsblatt der IFB Hamburg.
Welcher Weg passt zu Ihrem Vorhaben?
Ob überhaupt ein Programm passt, entscheiden drei Fragen: Soll Beratung oder Umsetzung gefördert werden? In welchem Bundesland liegt die Betriebsstätte? Und wie groß ist das Vorhaben in Euro, netto? Das Diagramm ordnet die Programme danach.
Die Spalte Umsetzung ist nach Größe sortiert, weil die Mindestausgaben der Programme den Ausschlag geben. Unter 10.000 € netto finden Sie im Norden kaum einen laufenden Zuschuss für die Umsetzung. Dort bleiben der Kredit und die Steuer.
Welche Förderung gibt es für Beratung vor dem Projekt?
BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen
Das Programm läuft 2026 weiter und wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Gefördert werden konzeptionelle Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Am Ende steht ein schriftlicher Bericht mit Situationsanalyse, Schwachstellen und Handlungsempfehlungen mit Umsetzungsanleitung. Die Umsetzung selbst, Software oder Einrichtung fördert das BAFA nicht. Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Bemessungsgrundlage liegt bei höchstens 3.500 € netto je Beratung, einschließlich Auslagen und Reisekosten. In den neuen Ländern einschließlich der Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Zuschuss 80 %, also höchstens 2.800 €. In den alten Ländern, dazu gehören Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen außerhalb der Region Lüneburg, sind es 50 %, höchstens 1.750 €. Welche Landkreise genau zur Region Lüneburg zählen, haben wir nicht geprüft. Klären Sie das vor dem Antrag mit der Leitstelle.
Weitere Bedingungen: höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf während der Laufzeit, höchstens fünf Beratungstage je Beratung, ein beim BAFA registrierter Berater, der mehr als die Hälfte seines Umsatzes mit Unternehmensberatung erzielt. Die Richtlinie gilt nur für Anträge, die bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Eine Nachfolgeregelung ab 2027 war bis zum 11.10.2026 nicht angekündigt.
Hamburg Digital Check
Die IFB Hamburg bezuschusst Beratung zu Informationssicherheit und zum digitalen Wandel mit 50 %, höchstens 7.500 €. Als Tagessatz werden höchstens 1.100 € netto anerkannt. Die Beratung muss mit einem Realisierungskonzept enden: Maßnahme, Ziele, nötige Ressourcen und Investitionen, Zeitplan. Die Umsetzung fördert dieses Programm nicht, dafür gibt es den Hamburg-Kredit Digital. Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2026, vollständige Anträge müssen bis zum 16.11.2026 bei der IFB eingehen. Sind die Mittel vorher vergeben, endet das Programm früher.
Bremen, Schleswig-Holstein und bundesweite Angebote
Die BAB fördert in Bremen und Bremerhaven externe Beratung zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 mit bis zu 50 %, höchstens 5.000 € je Projekt. Die Berater kommen aus einer Liste der BAB, andere können nach Prüfung aufgenommen werden. In Schleswig-Holstein ist die Beratung das erste Modul des DKU, dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Bundesweit gibt es das INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es fördert 80 % für bis zu zwölf Coachingtage innerhalb von sieben Monaten, höchstens 1.200 € netto je Tag. Themen sind unter anderem Digitalisierung und effizientere Arbeitsprozesse. Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 250 Beschäftigten, der Zugang läuft über eine regionale INQA-Beratungsstelle. Die Richtlinie stammt vom 12.06.2026.
Kostenfrei sind die Mittelstand-Digital Zentren. Das bisherige Netzwerk läuft nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums schrittweise bis Ende 2026 aus. Das Zentrum Hannover meldet das Ende seiner Förderung zum 31.05.2026, will Unternehmen aber weiter unterstützen. Das Zentrum Schleswig-Holstein wurde nach eigener Angabe bis Januar 2025 gefördert. Die Zentren in Hamburg und Rostock waren am 11.10.2026 weiter mit kostenlosen Angeboten aktiv. Ab 2027 ist ein neues Netzwerk mit zunächst sechs regionalen Zentren geplant, darunter Nord-Ost für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie Nord-West-Mitte für Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Wer diese Zentren trägt, stand am 11.10.2026 noch nicht fest.
Strategische Beratung zu KI, ausdrücklich keine Fördermittelberatung, bietet unser Gründer Jean Hinz persönlich auf jeanhinz.io an. Hier bei der KI Agentur setzen wir um, was danach feststeht.
Welche Förderung gibt es für die Umsetzung?
KfW: ERP-Förderkredit Digitalisierung
Seit dem 01.07.2025 ersetzt der ERP-Förderkredit Digitalisierung den früheren ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel, ausdrücklich auch der Erwerb und die Implementierung von Hard- und Software mit internen und externen Personalkosten einschließlich Beraterkosten. Eine externe Umsetzung ist damit finanzierbar. Es gibt drei Stufen:
- Basis: nur für KMU und Freiberufler, die vorher den kostenlosen KfW-Digitalisierungs-Check gemacht haben. Gefördert werden zum Beispiel IT-Infrastruktur, Software mit Lizenzgebühren und der Umzug in die Cloud. Einen Zuschuss gibt es in dieser Stufe nicht.
- LevelUp: Prozessdigitalisierung, digitale Geschäftsmodelle, IT-Sicherheit, Weiterbildung. Dazu kommt ein Zuschuss von 3 % des ausgezahlten Kredits.
- HighEnd: große LevelUp-Vorhaben oder Zukunftstechnologien wie KI, mit 5 % Zuschuss. Die KfW schreibt dazu: „Die Nutzung von Standardsoftware mit integrierten KI-Tools gilt nicht als Einsatz von Zukunftstechnologien.“
Der Kredit deckt bis zu 100 % der Kosten, es gibt keinen Mindestbetrag. Der Zuschuss ist auf 200.000 € begrenzt und eine De-minimis-Beihilfe. Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Den Zinssatz legt die KfW risikoabhängig bei Zusage fest. Wir nennen hier bewusst keine Zahl, weil sie sich laufend ändert. Den aktuellen Stand zeigt die Konditionenübersicht der KfW.
Hamburg-Kredit Digital
Die IFB Hamburg verbilligt Mittel aus dem KfW-Programm für Unternehmen in Hamburg. Gefördert werden Vorhaben ab 25.000 € bis 2,5 Mio. € Darlehen mit einer Laufzeit bis zu zehn Jahren, darunter Erwerb und Implementierung von Hard- und Software mit Beraterkosten sowie die Vernetzung von Systemen wie ERP oder CRM. Die Stadt gibt einen Zuschuss von bis zu 12 % des Darlehens, höchstens 20.000 €. Der ERP-Förderzuschuss der KfW kann zusätzlich beantragt werden. Den Kreditantrag stellen Sie vor Beginn bei Ihrer Bank, der formgerechte Antrag muss spätestens drei Monate nach Vorhabenbeginn bei der IFB sein. Das Programm endet spätestens am 31.12.2028.
Schleswig-Holstein: Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen
Das DKU ist im Norden das klarste Programm mit Umsetzungsmodul. Es richtet sich an Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Bewilligt wird über die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Zuerst kommt das Modul Beratung mit förderfähigen Ausgaben von 2.500 bis 20.000 €, danach das Modul Umsetzung mit 10.000 bis 200.000 €. Beide Module fördern 40 %. Gefördert werden Kauf und Installation von Hard- und Software, externe Dienstleistungen und Schulung der Beschäftigten. Software als Mietmodell wird höchstens zwölf Monate gefördert, selbst erstellte Software und Wartung nicht.
Ein offener Punkt: Nach der Richtlinie muss der Berater für eine go-digital-Beratung des Bundes lizenziert sein. go-digital ist ausgelaufen. Wie die WTSH das heute handhabt, haben wir nicht geprüft. Fragen Sie vor dem Antrag bei der WTSH nach, die Förderdatenbank empfiehlt ohnehin eine kostenlose Vorabberatung dort.
Mecklenburg-Vorpommern: Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz
Dieses Programm ist neu, die Antragsformulare tragen den Stand 29.06.2026. Es fördert Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von KI mit 50 %, höchstens 50.000 € je Vorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitern und Betriebsstätte im Land. Beispiele des Projektträgers TBI sind Prozessautomation, Kundenservice, Website-Chatbots und Angebotserstellung. Beratung und Schulung sind nur als untergeordnete Leistung förderfähig. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen 15.000 € übersteigen, bei mehr als 50 Mitarbeitern 20.000 €.
Die wichtigste offene Frage: Der Fördergegenstand muss zum überwiegenden Teil den Einsatz von KI „im Sinne selbstlernender Systeme“ beinhalten. Ob eine Automatisierung, die ein fertiges Sprachmodell nutzt, darunter fällt, ist aus den Unterlagen nicht eindeutig. Klären Sie das vor dem Antrag mit der TBI. Den Richtlinientext im Amtsblatt haben wir nicht gefunden, unsere Angaben stammen von den Seiten des Projektträgers.
Niedersachsen, Bremen und Beispiele aus anderen Ländern
In Niedersachsen gibt es seit dem Ende des Digitalbonus kein Zuschussprogramm für reine Digitalisierung mehr. Das nIFP der NBank fördert Innovationsvorhaben mit eigener Entwicklung, die über den Stand der Technik im Unternehmen hinausgehen, mit bis zu 35 %, höchstens 100.000 €. Prozess- und Organisationsinnovationen fördert es erst ab 200.000 € Gesamtausgaben. Die Bearbeitung dauert laut NBank derzeit drei bis vier Monate. Ob die Region Lüneburg zur dort genannten Übergangsregion mit 45 % für kleine Unternehmen gehört, haben wir nicht geprüft. In Bremen hat das Programm Digitaler Mittelstand KI für 2026 keine Mittel mehr. Die BAB will über 2027 später informieren.
Für Leser außerhalb des Nordens: Der Digitalbonus.Bayern fördert bis zum 31.12.2027 Software und die Einführung durch externe Anbieter mit bis zu 50 %, im Standard höchstens 7.500 €, im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben höchstens 30.000 €. Mindestens 4.000 € Ausgaben sind nötig, antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. In Nordrhein-Westfalen fördert das neue Teilprogramm MID-Digitale Prozesse seit dem 01.09.2026 nur externe Prozessberatung mit höchstens 500 € je Tagewerk, Software und Hardware sind ausgeschlossen.
Welche steuerlichen Hebel gibt es für Software und KI?
Steuerliche Hebel brauchen keinen Antrag vor dem Auftrag und keine Bewilligung. Sie verschieben aber nur den Zeitpunkt der Steuerlast oder erstatten einen Teil von Forschungskosten. Das ist keine Steuerberatung. Wie Ihr Projekt zu buchen ist, klärt Ihre Steuerberatung.
Nutzungsdauer von einem Jahr. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 22.02.2022 kann für Computerhardware und für Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Das Schreiben nennt ausdrücklich auch ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme und auf den Nutzer abgestimmte Anwendungen. Die Finanzverwaltung beanstandet nicht, wenn im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben wird. Es ist laut Schreiben keine Sofortabschreibung und kein Wahlrecht, die Güter gehören ins Bestandsverzeichnis. Ein neueres Schreiben haben wir bis zum 11.10.2026 nicht gefunden. Ob die Kosten eines Automatisierungsprojekts als Software aktiviert oder als laufender Aufwand gebucht werden, ist eine Frage für Ihre Steuerberatung.
Degressive Absetzung für Abnutzung (AfA). Das Investitionssofortprogramm vom 14.07.2025 erlaubt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, wieder die degressive AfA mit höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes und höchstens 30 % (§ 7 Abs. 2 Einkommensteuergesetz). Für Software hilft das nach unserer Lesart nicht. Software ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 18.05.2011, X R 26/09) ein immaterielles Wirtschaftsgut, bewegliche Wirtschaftsgüter sind nach den Einkommensteuer-Richtlinien nur Sachen, Tiere und Scheinbestandteile. Aus demselben Grund gelten Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g für Software nicht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter. Bis 800 € netto je Wirtschaftsgut ist nach § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz ein Sofortabzug möglich. Eine Anhebung für 2026 haben wir nicht gefunden.
Forschungszulage. Sie ist kein Zuschuss mit Antrag vor Beginn, sondern ein Rechtsanspruch über das Finanzamt. Seit 2026 gilt für förderfähige Aufwendungen eine Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Mio. € im Jahr. Für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben, kommt eine Pauschale von 20 % für Gemeinkosten dazu. Der Fördersatz liegt laut DIHK bei 25 %, für KMU bei 35 %. Voraussetzung ist echte Forschung und Entwicklung. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage verlangt Neuartigkeit, technisch-wissenschaftliche Unwägbarkeiten und Planmäßigkeit, alle drei zugleich. Die Einführung fertiger Werkzeuge erfüllt das nach unserer Einschätzung in der Regel nicht, die Entwicklung eines neuen Verfahrens kann es erfüllen. Die Bescheinigung lässt sich auch nachträglich beantragen.
Welche Programme sind ausgelaufen oder pausiert?
Viele Artikel im Netz nennen noch Programme, die es nicht mehr gibt. Stand 11.10.2026:
- go-digital: ausgelaufen. Laut Bundeswirtschaftsministerium, zitiert im Deutschen Handwerksblatt, gab es Bewilligungen längstens bis 31.12.2024, ab 2025 wurde das Programm nicht fortgeführt.
- Digital Jetzt: beendet. Gefördert wurde bis zum 31.12.2023.
- Digitalbonus.Niedersachsen innovativ: außer Kraft mit Ablauf des 31.12.2025, Anträge sind nicht mehr möglich.
- Digitaler Mittelstand KI in Bremen: für 2026 keine Mittel mehr, Informationen für 2027 folgen laut BAB.
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: befristeter Antragsstopp seit dem 07.07.2026 für alle Projektformen und Skizzen, weil die Haushaltsmittel begrenzt sind. Ein Ende wurde nicht genannt.
- Mittelstand-Digital Zentren: keine Streichung, aber ein Umbruch. Das alte Netz läuft bis Ende 2026 aus, einzelne Zentren wie Schleswig-Holstein und Hannover haben ihre Förderung schon beendet.
Zwei Termine laufen in diesem Jahr ab: der Antragsschluss des Hamburg Digital Check am 16.11.2026 und die BAFA-Richtlinie für Anträge bis 31.12.2026. Wir prüfen diesen Artikel bis Jahresende monatlich.
Ab welcher Projektgröße lohnt sich ein Förderantrag?
Ein Antrag kostet Zeit: Angebote einholen, Formulare ausfüllen, auf den Bescheid warten, später den Verwendungsnachweis führen. Dazu kommt die Wartezeit, in der nichts beauftragt werden darf. Bei kleinen Beträgen frisst das den Vorteil auf. Die Rechenbeispiele unten sind eigene Rechnungen mit unseren Listenpreisen, ohne Lizenzen Dritter, und setzen voraus, dass Ihr Vorhaben alle Bedingungen erfüllt.
| Vorhaben bei uns | Netto | Passende Programme | Rechnerischer Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Einzelne Katalog-Lösung S bis L | 990 bis 2.490 € | kaum: Mindestausgaben werden nicht erreicht | keiner, eher Steuer und Eigenmittel |
| Katalog-Lösung XL | ab 4.900 € | Beispiel Bayern ab 4.000 € | bis 50 %, je nach Programm |
| Umsetzungs-Sprint | 9.900 € | KfW LevelUp; DKU erst mit weiteren Ausgaben über 10.000 € | KfW: 297 € (3 %) |
| Umsetzungs-Programm | 19.900 € | DKU, KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern, KfW | DKU: 7.960 € (40 %), Mecklenburg-Vorpommern: 9.950 € (50 %), KfW LevelUp: 597 € (3 %) |
| Mehrere Lösungen mit Lizenzen und Hardware | ab 25.000 € | zusätzlich Hamburg-Kredit Digital | Hamburg: bis 12 % des Darlehens, höchstens 20.000 € |
Unsere Einschätzung daraus:
- Für eine einzelne Katalog-Lösung lohnt sich ein Antrag selten. Die Beträge liegen unter den Mindestausgaben der Umsetzungsprogramme. Starten Sie lieber ohne Wartezeit und nutzen Sie die steuerlichen Regeln.
- Ein Umsetzungs-Sprint für 9.900 € liegt knapp unter der DKU-Grenze von 10.000 € und unter der Bagatellgrenze in Mecklenburg-Vorpommern von 15.000 €. Er wird erst mit weiteren förderfähigen Ausgaben interessant, etwa Lizenzen, Hardware oder einer zweiten Lösung.
- Das Umsetzungs-Programm für 19.900 € ist die Größe, bei der sich ein Antrag in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern rechnen kann, vorausgesetzt, Betrieb, Vorhaben und Berater passen zu den Bedingungen.
- Der KfW-Kredit lohnt wegen der Finanzierung, nicht wegen des Zuschusses. 3 % auf einen Sprint sind 297 €. Der Kredit kann aber die Liquidität schonen.
- Beratungszuschüsse lohnen vor einem größeren Vorhaben, wenn erst eine Strategie oder ein Konzept fehlt. Für unseren Prozess-Scan für 490 € steht der Aufwand eines Antrags in keinem Verhältnis zum Betrag.
Wenn Sie ohnehin mehrere Abläufe automatisieren wollen, bündeln Sie diese in einem Vorhaben. Das erhöht die Chance, über die Mindestgrenzen zu kommen, und spart einen zweiten Antrag.
Wie gehen Sie konkret vor?
- Vorhaben und Größe klären. Welche Abläufe, welche Systeme, welche Ausgaben einschließlich Lizenzen und Hardware? Wenn das noch offen ist, hilft der Prozess-Scan. Welche Vorgänge sich für den Anfang eignen, zeigt der Artikel Was zuerst automatisieren.
- Programm wählen und beim Träger nachfragen. Nehmen Sie den Entscheidungsbaum, rufen Sie dann beim Träger an. Klären Sie vor allem die offenen Punkte: Gebiet der Region Lüneburg beim BAFA, Berateranforderung im DKU, „selbstlernend“ in Mecklenburg-Vorpommern.
- Angebot und Leistungsbeschreibung anfordern. Wir liefern beides so, dass Umfang, Festpreis, Lieferzeit und Kosten Dritter getrennt erkennbar sind. Holen Sie Vergleichsangebote ein, wenn der Träger das verlangt.
- Antrag stellen und warten. Nichts unterschreiben, bevor der Bescheid oder die Freigabe des vorzeitigen Beginns vorliegt.
- Beauftragen, umsetzen, nachweisen. Nach der Bewilligung starten wir. Rechnung, Abnahmeprotokoll und Kurzanleitung können Sie für den Verwendungsnachweis nutzen. Den Ablauf nach Auftrag beschreibt die Seite Vorgehen, alle Leistungen rund um Abläufe stehen unter KI-Automatisierung.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch einen Zuschuss für die Umsetzung einer KI-Automatisierung?
Ja, aber nur wenige. Im Norden fördern das Programm Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein mit 40 % und die KI-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern mit 50 % auch die Umsetzung. Bundesweit gibt es den KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung mit 3 oder 5 % Zuschuss in den höheren Stufen, in Hamburg zusätzlich den Hamburg-Kredit Digital mit bis zu 12 % Zuschuss. Stand 11.10.2026.
Fördert das BAFA auch die Umsetzung oder Software?
Nein. Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen bezuschusst nur das Honorar für eine konzeptionelle Beratung mit schriftlichem Bericht, höchstens 3.500 € Bemessungsgrundlage. Software, Einrichtung und Integration sind nicht Gegenstand. Die Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31.12.2026.
Darf ich den Auftrag unterschreiben, bevor die Förderung bewilligt ist?
In den meisten Programmen nicht. Schon ein unterschriebener Vertrag gilt als Beginn des Vorhabens und macht es förderunfähig. Einige Programme erlauben den Start ab Antragseingang oder nach Freigabe des vorzeitigen Beginns. In geförderten Vorhaben unterschreiben wir deshalb erst nach Bewilligung oder schriftlicher Freigabe.
Lohnt sich ein Förderantrag für eine einzelne Katalog-Lösung?
Meist nicht. Katalog-Lösungen kosten bei uns ab 990 € netto, viele Programme setzen aber Mindestausgaben von 10.000 € oder mehr voraus. Eine Förderung lohnt eher für einen Umsetzungs-Sprint für 9.900 € zusammen mit weiteren Ausgaben oder für ein Umsetzungs-Programm für 19.900 €.
Kann ich Software im ersten Jahr komplett abschreiben?
Nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 kann für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden, eine volle Abschreibung im Anschaffungsjahr wird nicht beanstandet. Wie Ihr konkretes Projekt zu buchen ist, klärt Ihre Steuerberatung. Das ist keine Steuerberatung.
Stellen Sie den Förderantrag für uns?
Nein. Fördermittelberatung bieten wir nicht an, und eine Bewilligung können wir nicht versprechen. Für Ihren Antrag liefern wir ein Angebot und eine Leistungsbeschreibung mit Umfang, Lieferzeit, Festpreis und getrennt ausgewiesenen Kosten Dritter.
Quellen
- 1 Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAnz AT 23.12.2022 B1) , Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesanzeiger, 23.12.2022
- 2 Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, Programmseite , Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 11.10.2026
- 3 Merkblatt ERP-Förderkredit Digitalisierung (511) , KfW, 23.04.2026
- 4 Konditionenübersicht ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) , KfW, 11.10.2026
- 5 Start der Programme ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation zum 1. Juli , Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 01.07.2025
- 6 Förderrichtlinie Hamburg Digital Check , Hamburgische Investitions- und Förderbank, 01.08.2025
- 7 Produktinformation Hamburg-Kredit Digital , Hamburgische Investitions- und Förderbank, 15.04.2026
- 8 Landesprogramm Wirtschaft 2021 bis 2027: Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) , Förderdatenbank des Bundes, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 11.10.2026
- 9 Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz: Informationen , TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH, Projektträger des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2026
- 10 Digitaler Mittelstand KI: Hinweis zur Antragstellung , BAB Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven, 11.10.2026
- 11 Beratungsförderung Digitalisierung und Arbeit 4.0 , BAB Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven, 11.10.2026
- 12 Digitalbonus.Niedersachsen innovativ (ausgelaufen) , Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), 11.10.2026
- 13 Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP) , Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), 11.10.2026
- 14 INQA-Coaching , Förderdatenbank des Bundes, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 11.10.2026
- 15 Förderaufruf für ein neues bundesweites Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren veröffentlicht , Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 23.12.2025
- 16 Förderbekanntmachung zu einem bundesweiten Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren (BAnz AT 22.12.2025 B2) , Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesanzeiger, 22.12.2025
- 17 Digital Jetzt , Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 06.11.2025
- 18 Handwerker: Letzte Chance für go-digital-Zuschüsse bis Ende 2024 , Deutsches Handwerksblatt, 01.10.2024
- 19 ZIM: Befristeter Antragsstopp seit 7. Juli 2026 , IHK Bodensee-Oberschwaben, Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, 11.10.2026
- 20 Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (BGBl. 2025 I Nr. 161) , Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 18.07.2025
- 21 Steuerliches Investitionssofortprogramm: Änderungen der Forschungszulage , Bescheinigungsstelle Forschungszulage, 29.10.2025
- 22 Mehr Förderung für Innovationen , Deutsche Industrie- und Handelskammer, 19.12.2025
- 23 BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software , IHK Erfurt, 11.10.2026
- 24 Anpassung der Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung , Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 27.05.2022
- 25 Informationsblatt De-minimis-Beihilfen , Hamburgische Investitions- und Förderbank, 11.10.2026
- 26 Förderprogramm Digitalbonus.Bayern , Digitalbonus.Bayern, Freistaat Bayern, 11.10.2026
Prüfhinweis: Bis 31.12.2026 monatlich prüfen: Hamburg Digital Check (Antragsschluss 16.11.2026), BAFA-Richtlinie (Anträge bis 31.12.2026, Nachfolge ab 2027), Mittelstand-Digital (neues Netzwerk ab 2027, Träger Nord-Ost und Nord-West-Mitte), ZIM-Antragsstopp seit 07.07.2026, Bremen Digitaler Mittelstand KI (Mittel für 2027), Richtlinientext und Befristung der KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern, Berateranforderung im DKU Schleswig-Holstein. KfW- und IFB-Zinsen nicht nennen, nur auf die Konditionenübersichten verweisen.