Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Quantensprung23 UG (haftungsbeschränkt), Am Berge 14, 21335 Lüneburg (nachfolgend „KI Agentur“), insbesondere Prozess-Scan, Lösungen aus dem Katalog, Umsetzungs-Sprint, Umsetzungs-Programm, Discovery, Individualentwicklung, Governance-Paket und Betriebstarife.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme unseres schriftlichen Angebots zustande, auch digital über den Annahmelink im Angebot. Angebote gelten 30 Tage.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der dort genannten Leistungsbeschreibung. Bei Lösungen aus dem Katalog ist das der auf der jeweiligen Lösungsseite beschriebene Standardumfang zum Zeitpunkt des Angebots, zuzüglich der im Angebot vereinbarten Aufschläge.
(3) In jedem Festpreis einer Katalog-Lösung (Klassen S bis XL) enthalten sind Klärungstermin, Einrichtung in der Umgebung des Kunden, Testphase mit Daten des Kunden, Abnahmeprotokoll, Kurzanleitung, Übergabetermin, Runbook und 30 Tage Fehlerbehebung nach Abnahme.
(4) Nicht enthalten sind Lizenz- und Nutzungskosten Dritter, insbesondere für Automatisierungsplattformen, Sprachmodelle und Systeme des Kunden. Diese laufen über Konten des Kunden und werden im Angebot geschätzt.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde benennt eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis, stellt die im Angebot genannten Zugänge mit den erforderlichen Rechten bereit, liefert Beispiel- und Testdaten und nimmt an Klärungstermin und Abnahme teil.
(2) Die Lieferzeit beginnt mit Auftrag und vollständiger Bereitstellung der Zugänge. Verzögert sich eine Mitwirkung, verschiebt sich die Lieferzeit entsprechend.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der bereitgestellten Daten berechtigt ist und etwa erforderliche Beteiligungen, zum Beispiel des Betriebsrats, erfolgt sind.
§ 4 Testphase und Abnahme
(1) Vor der Abnahme läuft jede Lösung in einer Testphase mit Daten des Kunden. Die Abnahmekriterien werden im Klärungstermin festgelegt.
(2) Nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft prüft der Kunde innerhalb von fünf Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt wesentliche Abweichungen von den Abnahmekriterien. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder nutzt er die Lösung produktiv, gilt sie als abgenommen. Auf diese Folge weisen wir mit der Mitteilung hin.
(3) Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sie werden im Rahmen der Fehlerbehebung beseitigt.
§ 5 Besonderheiten von KI-Lösungen
(1) Sprachmodelle erzeugen Ergebnisse auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Einzelne Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein. Deshalb enthalten unsere Lösungen einen Freigabeschritt, in dem der Kunde Ergebnisse vor der Verwendung nach außen prüft. Die Entscheidung über Freigabe und Verwendung liegt beim Kunden.
(2) Geschuldet ist die Erreichung der vereinbarten Abnahmekriterien, nicht die Fehlerfreiheit jedes einzelnen Ergebnisses.
(3) Ändern Anbieter von Modellen oder Schnittstellen ihre Dienste, kann dies Anpassungen erfordern. Solche Anpassungen sind im Rahmen eines Betriebstarifs enthalten, ansonsten werden sie nach § 7 vergütet.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an der für ihn erstellten Lösung, einschließlich Konfiguration, Prompts und Dokumentation, ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung.
(2) Die KI Agentur behält die Rechte an ihren allgemeinen Vorlagen, Werkzeugen und ihrem Know-how und darf diese weiter verwenden. Daten und Inhalte des Kunden sind davon ausgenommen.
(3) Konten bei Drittanbietern werden auf den Namen des Kunden eingerichtet oder auf ihn übertragen.
§ 7 Vergütung und Zusatzaufwand
(1) Es gelten die Preise des Angebots. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit das Angebot nichts anderes regelt, wird der Festpreis mit der Abnahme fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
(3) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs erbringen wir nur nach Freigabe des Kunden in Textform. Sie werden mit 150 € je Stunde in Schritten von 15 Minuten berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Preis eines Prozess-Scans wird auf einen Folgeauftrag ab 1.490 € angerechnet, sofern das Angebot für den Folgeauftrag darauf verweist.
(5) Zeigt eine Discovery, dass sich ein Vorhaben nicht umsetzen lässt oder nicht lohnt, kann jede Partei den Vertrag nach Abschluss der Discovery beenden. Geschuldet ist dann nur die im Angebot ausgewiesene Vergütung für die Discovery.
§ 8 Betriebstarife
(1) Betriebstarife haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Danach verlängern sie sich jeweils um einen Monat und können von beiden Seiten zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
(2) Reaktionszeit ist die Zeit bis zur qualifizierten Rückmeldung an Werktagen von 9 bis 17 Uhr, nicht die Zeit bis zur Behebung. Die Reaktionszeiten und der Umfang je Tarif ergeben sich aus dem Angebot.
(3) Anpassungsstunden gelten für den jeweiligen Kalendermonat. Nicht genutzte Stunden verfallen.
(4) Bei Beendigung übergibt die KI Agentur den aktuellen Stand von Runbooks, Konfiguration und Dokumentation und löscht Daten des Kunden, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 9 Mängel
(1) Innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme beseitigen wir gemeldete Fehler der Lösung ohne zusätzliche Vergütung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Abnahme beträgt, außer bei Vorsatz, Arglist und in den Fällen des § 10 Abs. 1.
(2) Kein Mangel liegt vor, wenn eine Störung auf Änderungen von Drittanbietern, Systemen oder Daten des Kunden oder auf Eingriffe des Kunden zurückgeht.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 11 Ausschlüsse
Wir entwickeln keine Systeme zur Überwachung oder Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigten, zur Einstufung von Personen in Ranglisten oder Punktwerte oder für automatisierte Entscheidungen über Personen, etwa über Bewerbungen, Kündigungen oder Kredite. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass eine Lösung einem solchen Zweck dienen soll, dürfen wir den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
(2) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(3) Wir nennen den Kunden als Referenz nur mit seiner Zustimmung in Textform.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Lüneburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: 28.09.2026