KI im Rechtswesen: Werkzeuge, Berufsrecht und Einstieg für Kanzleien und Rechtsabteilungen in Deutschland
Von Jean Hinz Veröffentlicht 28.09.2026 Aktualisiert 28.09.2026 12 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Juristen in Deutschland nutzen KI auf drei Wegen: in der Fachdatenbank (beck-online, juris, Otto Schmidt), in Legal-AI-Arbeitsumgebungen wie Beck-Noxtua, Libra, Legora oder Harvey und über Firmenlizenzen allgemeiner Assistenten. Zulässig ist das mit einem Vertrag nach § 43e BRAO, vergleichbarem Geheimnisschutz bei Verarbeitung im Ausland und eigener Prüfung jeder Fundstelle. Wir empfehlen Verarbeitung in der EU. Vertragsdaten und Fristen erfassen wir ab 2.490 € netto.
Inhalt
- Wo hilft KI in Kanzlei und Rechtsabteilung heute konkret?
- Welche KI-Tools für Anwälte und Juristen gibt es in Deutschland?
- Gibt es Open-Source-KI-Tools für Juristen?
- Wie setzt die Justiz selbst KI ein?
- Was verlangt das Berufsrecht, wenn Anwälte KI nutzen?
- Was gilt beim Datenschutz?
- Ist KI in der Kanzlei Hochrisiko-KI nach der KI-Verordnung?
- Wer trägt die Verantwortung, wenn die KI Urteile erfindet?
- Wie fangen Kanzleien und Rechtsabteilungen sinnvoll an?
In vielen Kanzleien ist die Frage nicht mehr, ob KI genutzt wird, sondern womit und nach welchen Regeln. In der Umfrage „Future Ready Lawyer 2026“ von Wolters Kluwer gaben 92 % von 810 befragten Juristinnen und Juristen aus Kanzleien und Rechtsabteilungen in den USA, China und neun europäischen Ländern, darunter Deutschland, an, mindestens ein KI-Werkzeug beruflich zu nutzen (März 2026). Gleichzeitig haben deutsche Gerichte Schriftsätze mit erfundenen Fundstellen gerügt.
Dieser Leitfaden ordnet für Kanzleien, Rechtsabteilungen und am Rand auch Steuerkanzleien, welche KI-Werkzeuge es in Deutschland gibt, was sie taugen, was Berufsrecht, Datenschutz und KI-Verordnung verlangen und wie Sie mit einem ersten Anwendungsfall beginnen. Alle Angaben haben den Stand September 2026 und eine Quelle.
Wir sind eine Umsetzungsagentur, keine Kanzlei. Der Artikel ist deshalb keine Rechtsberatung, sondern eine Einordnung. Die Bewertung Ihres konkreten Einsatzes bleibt bei Ihnen, Ihrer Kammer oder Ihrer Datenschutzbeauftragten.
Wo hilft KI in Kanzlei und Rechtsabteilung heute konkret?
Am meisten bringt KI dort, wo viel Text gelesen, sortiert oder vorformuliert wird und ein Jurist das Ergebnis ohnehin prüft. Sechs Einsatzfelder sind heute praxisreif:
- Recherche: Fragen in normaler Sprache an eine Fachdatenbank, die Antwort kommt mit Fundstellen aus Kommentaren, Gesetzen und Rechtsprechung.
- Vertragsprüfung und Datenextraktion: Klauseln gegen die eigenen Standards prüfen, Laufzeiten, Kündigungsfristen, Haftungsgrenzen und Vertragspartner aus vielen Verträgen in eine Übersicht holen, etwa bei einer Due Diligence oder im Vertragsbestand der Rechtsabteilung.
- Fristen: KI kann Fristen und Termine aus Schreiben herauslesen und zur Kontrolle vorschlagen. Als einzige Fristenkontrolle würden wir sie nie einsetzen. Der Vorschlag ersetzt nicht die Eintragung und Prüfung durch geschultes Personal.
- Posteingang: Eingänge sortieren, dem Mandat oder Vorgang zuordnen, zusammenfassen und an die zuständige Person geben.
- Schriftsatzentwurf: Gliederung, Sachverhaltsdarstellung aus der Akte und erste Fassungen von Standardschreiben.
- Mandantenkommunikation: verständliche Zusammenfassungen, Sachstandsmitteilungen und Antworten auf wiederkehrende Fragen als Entwurf.
Weniger geeignet ist KI überall dort, wo ein Fehler unbemerkt durchrutschen kann: bei der abschließenden rechtlichen Bewertung, bei ungeprüften Zitaten und bei allem, was ohne menschliche Kontrolle nach außen geht. Der Deutsche Anwaltverein formuliert es in seiner Stellungnahme 32/2025 deutlich: Ein Grundvertrauen wie in langjährige, erfahrene Mitarbeitende könne KI-generierten Arbeitsprodukten „(jedenfalls noch) nicht entgegengebracht werden“ (Juli 2025).
Welche KI-Tools für Anwälte und Juristen gibt es in Deutschland?
Der Markt teilt sich in fünf Gruppen: KI in der Fachdatenbank, Legal-AI-Arbeitsumgebungen, allgemeine Assistenten mit Firmenlizenz, Werkzeuge für Vertragsanalyse und Kanzleisoftware mit KI. Dazu kommen offene Modelle im eigenen Betrieb. Die Tabelle nennt Beispiele, keine vollständige Marktübersicht, und die Datenhaltung so, wie der jeweilige Anbieter sie beschreibt.
| Kategorie | Beispiele | Stärke | Datenhaltung laut Anbieter |
|---|---|---|---|
| Recherche in der Fachdatenbank | beck-chat in beck-online, juris KI-Suite, Otto Schmidt Answers | Antworten aus geprüften Verlagsinhalten mit Fundstelle | juris: ausschließlich Server in Europa, keine dauerhafte Speicherung beim KI-Partner |
| Legal-AI-Arbeitsumgebung | Beck-Noxtua, Libra (Wolters Kluwer), Legora, Harvey | Recherche, Entwurf und Prüfung großer Dokumentmengen an einem Ort | Beck-Noxtua: europäische Infrastruktur; Legora: EU oder USA; Harvey: wählbar EU, Schweiz, USA oder Australien |
| Allgemeine Assistenten mit Firmenlizenz | Microsoft 365 Copilot, ChatGPT Enterprise, Claude | Breit einsetzbar für Text, Zusammenfassung und Analyse, ohne juristische Datenbasis | Copilot: EU Data Boundary, Anthropic-Modelle ausgenommen; ChatGPT: EU-Residenz nur Enterprise und Edu |
| Vertragsanalyse und Rechtsabteilung | BRYTER (AI Contract Review, Legal Front Door) | Vertragsdaten auslesen, Anfragen aus dem Fachbereich annehmen und verteilen | auf der Produktseite nicht angegeben |
| Kanzleisoftware mit KI | RA-MICRO KI-Widget | Arbeitet direkt auf der E-Akte, liest Fristen und Risiken aus Akteninhalten | Server in Europa, lokale Anonymisierung vor der Verarbeitung |
| Offene Modelle im eigenen Betrieb | Mistral Small 4, Ministral 3 | Daten verlassen Ihre Umgebung nicht | eigene Hardware oder eigene Cloud |
Quellen: juris, Beck-Noxtua, Legora, Harvey, Microsoft, OpenAI, BRYTER, RA-MICRO, Mistral.
Fachdatenbanken sind für die meisten Kanzleien der naheliegende Start, weil die Antwort aus Inhalten kommt, die Sie ohnehin zitieren. Die juris KI-Suite greift laut Anbieter nur auf den juris-Datenraum zu, und der KI-Partner ist vertraglich auf § 203 StGB verpflichtet. Otto Schmidt Answers enthält laut Verlag fünf Prompts pro Tag im Modulabonnement, unbegrenzte Nutzung gibt es gegen Aufpreis. Die Grenze: Jedes Werkzeug kennt nur die Inhalte seines Verlags.
Legal-AI-Arbeitsumgebungen richten sich eher an Kanzleien und Rechtsabteilungen mit viel Dokumentenarbeit. Hinter Beck-Noxtua steht das Berliner Unternehmen Noxtua, das laut Tech.eu am 23.09.2026 mehr als 100 Mio. € eingesammelt hat. C.H.Beck ist seitdem Mehrheitseigner, die Plattform zählt nach eigenen Angaben über 30.000 Nutzer. Der Standard-Agent läuft auf einem Open-Source-Modell, ein zweiter auf einem geschlossenen Frontier-Modell. Libra von Wolters Kluwer arbeitet seit dem 19.01.2026 mit Inhalten aus Wolters Kluwer Online und ausgewählten Inhalten des Verlags Dr. Otto Schmidt. Legora versteht sich als gemeinsame Plattform, auf der Teams zusammen an Akten arbeiten, und hat am 31.03.2026 angekündigt, in den folgenden Monaten ein Büro in München zu eröffnen. Öffentliche Preise nennt keiner dieser Anbieter.
Allgemeine Assistenten sind stark im Formulieren, kennen aber keine Kommentare und erfinden Fundstellen leichter. Wie sich Copilot, Claude und ChatGPT in Lizenz und Verwaltung unterscheiden, vergleichen wir in Copilot, Claude oder ChatGPT Enterprise.
Gibt es Open-Source-KI-Tools für Juristen?
Fertige Open-Source-Werkzeuge mit deutscher Rechtsprechung und Kommentaren sind selten, gute offene Modelle zum Selbstbetrieb gibt es dagegen. Mistral führt in seiner Modellübersicht unter anderem Mistral Small 4 und die Ministral-3-Familie mit der Lizenz Apache 2.0, die Sie auf eigener Hardware oder in einer eigenen Cloud betreiben dürfen.
Der Rat der europäischen Anwaltschaften CCBE hat dazu am 27.03.2026 einen technischen Leitfaden beschlossen. Laut BRAK unterscheidet er lokal installierte Systeme, Betrieb im eigenen Rechenzentrum, eigene Modelle in einer Cloud und fertige Software als Dienst, und er prüft ausdrücklich, ob frei verfügbare offene Modelle für die Anwaltschaft taugen.
Ehrlich bewertet: Offene Modelle sind stark bei Zusammenfassung, Anonymisierung und dem Auslesen von Daten aus Dokumenten. Für Recherche fehlt ihnen die Datenbank. Hardware, Updates und Sicherheit liegen bei Ihnen. Das lohnt sich für Kanzleien mit eigener IT oder mit Mandaten, deren Daten das Haus nicht verlassen sollen, selten für eine Einzelkanzlei.
Wie setzt die Justiz selbst KI ein?
Die Justiz nutzt KI vor allem für Massenverfahren und zum Strukturieren von Akten, nicht für Entscheidungen. Einige Beispiele mit belegtem Stand:
- OLGA unterstützt am Oberlandesgericht Stuttgart seit November 2022 die Dieselverfahren. Das System liest Fahrzeugtyp, Motortyp und Abgasnorm aus den Schriftsätzen und ordnet Verfahren Gruppen zu. Ein Richter des OLG beschreibt es als „intelligenten Rechercheur mit richterlichen Ordnungsvorgaben“ (Spoenle, 2024).
- FRAUKE wurde 2021 am Amtsgericht Frankfurt am Main für Fluggastrechte-Verfahren erprobt und liefert Textbausteine für gleichartige Fälle (LTO, 04.10.2023).
- GSJ, das Generative Sprachmodell der Justiz, entwickeln Bayern und Nordrhein-Westfalen gemeinsam, wissenschaftlich begleitet von der TU München und der Universität zu Köln. Die Erprobung ist laut Landesregierung NRW (Juli 2024) bis Ende 2026 angelegt.
- Thüringen hat laut Justizministerium zum 01.06.2026 die juris KI-Suite für alle juris-Nutzer der Landesjustiz eingeführt. Die Nutzung ist freiwillig, Entscheidungen bleiben beim zuständigen Personal.
Für Kanzleien heißt das: Auch Gerichte recherchieren zunehmend mit KI-Unterstützung in denselben Datenbanken. Eine erfundene Fundstelle fällt dort eher früher als später auf.
Was verlangt das Berufsrecht, wenn Anwälte KI nutzen?
Kurz gesagt: Verschwiegenheit wahren, den Anbieter wie jeden anderen Dienstleister nach § 43e BRAO vertraglich binden und jedes Ergebnis selbst prüfen.
Verschwiegenheit: § 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet zur Verschwiegenheit, § 203 StGB stellt die Verletzung unter Strafe. Nach § 203 Abs. 3 StGB dürfen Berufsgeheimnisträger Geheimnisse gegenüber Personen offenbaren, die an ihrer Tätigkeit mitwirken, soweit das erforderlich ist. Ein KI-Anbieter kann eine solche mitwirkende Person sein.
Dienstleister: § 43e BRAO regelt die Bedingungen. Sie müssen den Anbieter sorgfältig auswählen. Der Vertrag braucht Textform, die Verpflichtung zur Verschwiegenheit mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, die Beschränkung der Kenntnisnahme auf das Erforderliche und eine Regel für Unterauftragnehmer. Wird die Leistung im Ausland erbracht, muss der Schutz dort vergleichbar sein (Abs. 4). Dient die Leistung unmittelbar einem einzelnen Mandat, braucht es die Einwilligung des Mandanten (Abs. 5). Das gilt für jeden Anbieter, auch für eine Agentur, die Ihre Lösung baut und betreibt.
Anonymisierung: Hier weichen die Empfehlungen voneinander ab. Der BRAK-Leitfaden (Stand Dezember 2024) rät zu abstrakten Anfragen und vollständiger Anonymisierung vor dem Hochladen, bloßes Schwärzen von Namen reicht danach nicht. Der DAV sieht keine allgemeine Pflicht zur Pseudonymisierung, wenn der Anbieter ordnungsgemäß als Dienstleister eingebunden ist. Praktisch folgt daraus: Im Werkzeug ohne Vertrag nach § 43e nur abstrakt fragen, im Werkzeug mit Vertrag die Daten auf das Nötige beschränken.
Eigene Prüfung: BRAK und DAV verlangen übereinstimmend eine eigenverantwortliche Endkontrolle durch die Anwältin oder den Anwalt. Eine Pflicht, Mandanten über den KI-Einsatz zu informieren, sieht die BRAK berufsrechtlich nicht, empfiehlt aber Transparenz.
Steuerberater: § 62a StBerG entspricht § 43e BRAO fast wörtlich. Die Bundessteuerberaterkammer rät in ihrer FAQ vom 27.01.2026, ohne Einwilligung keine mandantenbezogenen Daten in öffentliche KI-Werkzeuge einzugeben, und empfiehlt eine schriftliche KI-Richtlinie, ein Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Ergebnissen und ein Verzeichnis der KI-Einsätze.
So sieht ein Einsatzmodell aus, das diese Anforderungen abbildet:
Was gilt beim Datenschutz?
Die DSGVO gilt zusätzlich zum Berufsrecht, § 43e Abs. 8 BRAO stellt das ausdrücklich klar. Ein KI-Anbieter, der Mandantendaten verarbeitet, ist in der Regel Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Der DAV hält die Verarbeitung für zulässig gestaltbar, wenn die Datenflüsse vorab genau festgelegt und dokumentiert sind.
Entscheidend ist der Ort der Verarbeitung. Stand September 2026 sieht es bei den großen Anbietern so aus:
- Microsoft 365 Copilot verarbeitet Anfragen aus der EU laut Microsoft innerhalb der EU Data Boundary. Ausgenommen sind derzeit Modelle von Anthropic, die Microsoft als Unterauftragsverarbeiter einsetzt (Stand 18.08.2026).
- ChatGPT bietet Datenresidenz mit Verarbeitung in Europa (EWR und Schweiz) laut OpenAI für neue Enterprise- und Edu-Kunden, nicht für kleinere Pläne.
- Claude über die direkte API rechnet laut Anthropic nur global oder in den USA, eine EU-Option gibt es dort nicht. In der EU erreichbar ist Claude über Google Cloud mit der Region „eu“ oder über AWS Bedrock mit EU-Profil.
Personenbezogene Daten gehören auf EU-Endpunkte, neben den genannten zum Beispiel Azure OpenAI mit Data Zone EU oder Mistral. In unseren eigenen Lösungen gilt das als Standard, dazu laufen die Konten auf den Namen des Kunden. Welche Anbieter und Standorte wir einsetzen, steht auf unserer Seite Sicherheit. Bei hohem Risiko, etwa sensiblen Mandaten in großem Umfang, gehört eine Datenschutz-Folgenabschätzung dazu, wie auch die Bundessteuerberaterkammer betont.
Ist KI in der Kanzlei Hochrisiko-KI nach der KI-Verordnung?
In aller Regel nicht. Anhang III Nr. 8 Buchst. a der KI-Verordnung erfasst KI-Systeme, die „von einer oder im Namen einer Justizbehörde“ verwendet werden sollen, um sie bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften und bei der Anwendung des Rechts auf konkrete Sachverhalte zu unterstützen, oder die auf ähnliche Weise für die alternative Streitbeilegung genutzt werden sollen. Wer als Schiedsrichter oder Mediator KI so einsetzt, sollte das gesondert prüfen. Der DAV folgert daraus, dass als hochriskant nach Nr. 8 „ausschließlich solche KI-Systeme“ gelten, die von Justizbehörden eingesetzt werden sollen. Die Bundessteuerberaterkammer sieht typische Anwendungen in Steuerkanzleien ebenfalls nicht als Hochrisiko.
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten nach der Änderung durch die VO (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026, ab dem 02.12.2027. Sie betreffen also vor allem die Systeme der Gerichte.
Für Kanzleien und Rechtsabteilungen bleiben zwei Punkte. Art. 4 verlangt nach dem Omnibus Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, eine Schulung Ihres Teams erfüllt das am einfachsten. Und die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit dem 02.08.2026: Wer Mandanten auf der Website mit einem KI-Assistenten sprechen lässt, sollte darauf achten, dass das erkennbar ist. Art. 50 Abs. 1 verpflichtet den Anbieter des Systems, es so zu gestalten.
Wer trägt die Verantwortung, wenn die KI Urteile erfindet?
Die Anwältin oder der Anwalt, die den Schriftsatz unterzeichnen. Berufsrechtlich müssen sie jede Fundstelle prüfen. Zwei deutsche Entscheidungen zeigen, wie Gerichte damit umgehen.
Das Amtsgericht Köln (Familiengericht, Beschluss vom 02.07.2025, 312 F 130/25) fand in einem Schriftsatz nicht existierende Literatur, falsch zugeordnete Autoren und Fundstellen, die ins Leere führten. Laut LTO sah das Gericht darin einen Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO. Der Anwaltsrechtler Volker Römermann hielt dem entgegen, dass die Norm eine bewusste Verbreitung von Unwahrheiten voraussetzt und ungeprüfte KI-Texte eher Fahrlässigkeit sind.
Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 20.11.2025, 17 WF 144/25) stellte eine erfundene BGH-Entscheidung mit Aktenzeichen und FamRZ-Fundstelle sowie eine nicht existierende Entscheidung des OLG Brandenburg fest und ermahnte die Anwältin vorsorglich. Laut BRAK betonte das Gericht, dass von KI eingefügte Zitate, gerade Rechtsprechungsnachweise, überprüft werden müssen, und leitete das aus dem Mandatsverhältnis und aus § 43 BRAO ab.
Daraus folgt eine einfache Regel: Keine Fundstelle in einen Schriftsatz, die nicht jemand im Original geöffnet hat. Werkzeuge mit Verlagsdatenbank senken das Risiko, schließen es aber nicht aus. Wie sich erfundene Aussagen technisch eindämmen lassen, beschreiben wir in Halluzinationen operativ beherrschen. Weitere Verfahren rund um KI, vom Urheberrecht bis zur Haftung für Chatbots, ordnen wir in KI vor Gericht ein.
Wie fangen Kanzleien und Rechtsabteilungen sinnvoll an?
Mit einer Regel, einem Werkzeug und einem eng umrissenen Anwendungsfall. Vier Schritte:
- Regeln festlegen: Eine kurze KI-Richtlinie klärt, welche Werkzeuge zugelassen sind, welche Daten hinein dürfen und wer prüft. Dazu ein Verzeichnis der Einsätze und eine Schulung für alle, die KI nutzen.
- Werkzeug nach Datenklasse wählen: Für abstrakte Rechtsfragen reicht die KI Ihrer Fachdatenbank. Für Mandatsdaten nur Werkzeuge mit Vertrag nach § 43e BRAO, Auftragsverarbeitungsvertrag und Verarbeitung in der EU. Für Daten, die das Haus nicht verlassen sollen, ein offenes Modell im eigenen Betrieb.
- Mit echten, abgeschlossenen Akten testen: 20 bis 50 Fälle durch das Werkzeug laufen lassen und die Ergebnisse mit der eigenen Arbeit vergleichen. Zählen Sie Fehler, nicht Eindrücke.
- Prüfschritt fest einbauen: Ergebnisse gehen nie direkt nach außen. Nach einigen Wochen werten Sie aus, wo die KI Zeit spart und wo sie Nacharbeit erzeugt.
Wann sich mehr nicht lohnt: Eine kleine Kanzlei mit überschaubarem Volumen ist mit der KI ihrer Fachdatenbank und einer sauber lizenzierten Firmenversion eines Assistenten meist gut versorgt. Eine eigene Lösung lohnt sich erst bei wiederkehrender Menge: ein großer Vertragsbestand, ein voller Posteingang oder internes Wissen aus Mustern, Vermerken und Arbeitsanweisungen, das viele Menschen suchen. Solche Lösungen bauen wir mit Freigabeschritt, Testphase mit echten Daten und EU-Hosting in unserer Leistung KI-Software und Assistenten. Die rechtliche Bewertung der Inhalte bleibt immer bei Ihnen.
Häufige Fragen
Dürfen Anwälte ChatGPT mit Mandantendaten nutzen?
Nur, wenn der Anbieter nach § 43e BRAO in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht und das Schutzniveau im Ausland vergleichbar ist. Bei einem privaten oder kostenlosen Konto fehlt ein solcher Vertrag in aller Regel. Dort gehören nur abstrakte oder vollständig anonymisierte Fragen hinein. Die Prüfung jedes Ergebnisses bleibt immer bei Ihnen.
Gibt es Open-Source-KI-Tools für Juristen?
Fertige Open-Source-Kanzleiwerkzeuge mit deutscher Rechtsprechung sind selten. Es gibt aber offene Modelle, die Sie selbst betreiben können, etwa Mistral Small 4 oder Ministral 3 unter der Lizenz Apache 2.0. Sie eignen sich für Zusammenfassung, Anonymisierung und Datenextraktion. Für Recherche fehlen ihnen Kommentare und Datenbanken, und Betrieb und Aktualisierung liegen bei Ihnen.
Welche juristischen Chatbots bieten KI-basierte Recherche an?
Stand September 2026 vor allem die Verlage: beck-chat in beck-online, die juris KI-Suite und Otto Schmidt Answers. Dazu kommen Arbeitsumgebungen wie Beck-Noxtua und Libra von Wolters Kluwer, die Recherche mit Entwurf und Dokumentprüfung verbinden, sowie das KI-Widget in RA-MICRO. Die Verlagswerkzeuge antworten aus ihrer eigenen Datenbasis und nennen Fundstellen.
Muss ich Mandanten über den Einsatz von KI informieren?
Berufsrechtlich besteht laut BRAK-Leitfaden (Stand Dezember 2024) keine allgemeine Pflicht, Transparenz wird aber empfohlen. Anders liegt es, wenn ein Dienstleister unmittelbar einem einzelnen Mandat dient: Dann verlangt § 43e Abs. 5 BRAO die Einwilligung des Mandanten. Datenschutzrechtliche Informationspflichten kommen hinzu, wenn Mandantendaten fließen.
Welche Legal-Tech-Startups setzen auf generative KI?
Aus Deutschland vor allem Noxtua aus Berlin, das hinter Beck-Noxtua steht und seit September 2026 mehrheitlich zu C.H.Beck gehört. Libra gehört heute zu Wolters Kluwer, BRYTER bietet KI-Werkzeuge für Rechtsabteilungen. Legora hat im März 2026 ein Büro in München angekündigt und zählt nach eigenen Angaben über 80 Kanzleien und Rechtsabteilungen im DACH-Raum als Kunden, dazu kommt Harvey.
Quellen
- 1 Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), Stand Dezember 2024 , Bundesrechtsanwaltskammer, Dezember 2024
- 2 Stellungnahme Nr. 32/2025: Einsatz von KI in der Anwaltschaft (Juli 2025) , Deutscher Anwaltverein, Juli 2025
- 3 FAQ: KI im steuerberatenden Berufsstand , Bundessteuerberaterkammer, 27.01.2026, Rechtsstand Juli 2025
- 4 § 43e BRAO, Inanspruchnahme von Dienstleistungen , Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, 28.09.2026
- 5 § 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen , Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, 28.09.2026
- 6 § 62a StBerG, Inanspruchnahme von Dienstleistungen , Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, 28.09.2026
- 7 Berufspflichten: Anwalt reicht KI-Schriftsatz mit Fehlern ein (AG Köln, 312 F 130/25) , Legal Tribune Online, 24.07.2025
- 8 KI-Halluzination: KG ermahnt Anwältin wegen erfundener Urteile im Schriftsatz , Bundesrechtsanwaltskammer, 08.06.2026
- 9 Anhang III: Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 2 , Future of Life Institute, Wiedergabe der VO (EU) 2024/1689, 28.09.2026
- 10 Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI) , EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union, 08.07.2026
- 11 Beck-Noxtua, Legal AI Workspace , C.H.Beck und Noxtua, 28.09.2026
- 12 Noxtua raises more than €100M as C.H.BECK takes majority stake , Tech.eu, 23.09.2026
- 13 juris KI-Suite , juris GmbH, 28.09.2026
- 14 Otto Schmidt Answers , Verlag Dr. Otto Schmidt, 28.09.2026
- 15 Wolters Kluwer integriert führende juristische Inhalte für Deutschland in seinen Libra AI Workspace , Wolters Kluwer, 19.01.2026
- 16 Legora opens Munich office , Legora, 31.03.2026
- 17 Security and compliance , Legora, 28.09.2026
- 18 Security , Harvey, 28.09.2026
- 19 Das neue RA-MICRO KI Widget , RA-MICRO, 16.07.2026
- 20 In-house legal automation software , BRYTER, 28.09.2026
- 21 Models overview , Mistral AI Docs, 28.09.2026
- 22 Technischer Leitfaden zum Umgang mit KI (CCBE) , Bundesrechtsanwaltskammer, 23.04.2026
- 23 OLGA, der KI-Assistent für Dieselverfahren , Universitätsverlag Göttingen (Jan Spoenle), 28.09.2026
- 24 Fluggastrechte-Klagen: KI soll Gerichten helfen , Legal Tribune Online, 04.10.2023
- 25 Neues Forschungsprojekt zu Künstlicher Intelligenz im Einsatz für die Justiz , Land Nordrhein-Westfalen, 31.07.2024
- 26 Thüringer Justiz führt Juris-KI-Suite flächendeckend ein , Thüringer Ministerium für Justiz, 22.05.2026
- 27 Data, Privacy, and Security for Microsoft 365 Copilot , Microsoft Learn, 18.08.2026
- 28 Data residency and inference residency for ChatGPT , OpenAI Help Center, 28.09.2026
- 29 Data residency , Anthropic, Claude Platform Docs, 28.09.2026
- 30 2026 Future Ready Lawyer Survey , Wolters Kluwer, Business Wire, 10.03.2026
Prüfhinweis: Zum 31.12.2026 prüfen: Produktnamen, Funktionen und Datenhaltung von beck-chat, Beck-Noxtua, juris KI-Suite, Otto Schmidt Answers, Libra, Legora, Harvey, BRYTER und RA-MICRO; neue Fassung des BRAK-Leitfadens (bisher Stand 12/2024); weitere Entscheidungen zu erfundenen Zitaten; Stand von GSJ (Erprobung bis Ende 2026) und weiteren Justizprojekten; EU Data Boundary für Copilot und EU-Option der Claude API; Leitlinien und Fristen zur KI-Verordnung nach VO (EU) 2026/1744.