Recht & Compliance

Gerichtsverfahren zu KI: die wichtigsten Urteile, Stand September 2026, und was sie für Unternehmen bedeuten

Von Veröffentlicht 28.09.2026 Aktualisiert 28.09.2026 12 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Stand 28.09.2026 drehen sich die meisten KI-Verfahren um Urheberrecht: Das LG München I verurteilte OpenAI und Suno, der BGH prüft den Fall LAION, Anthropic verpflichtete sich in den USA in einem Vergleich zu 1,5 Milliarden US-Dollar. Für Anwender zählen Urteile zu Chatbot-Haftung, Bewerberauswahl und erfundenen Quellen. Daraus folgt ein Freigabeschritt, etwa im Website-Assistenten ab 2.490 € netto.

Inhalt
  1. Welche KI-Gerichtsverfahren sind im September 2026 wichtig?
  2. Darf eine KI mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert werden?
  3. Wer haftet, wenn eine KI geschützte Inhalte ausgibt?
  4. Haftet ein Unternehmen für falsche Aussagen seines Chatbots?
  5. Was gilt, wenn KI über Bewerber oder Kunden entscheidet?
  6. Was passiert, wenn KI Urteile oder Quellen erfindet?
  7. Wie entscheiden Gerichte zum Datenschutz bei KI?
  8. Was sollten Unternehmen aus den Urteilen jetzt ableiten?

Wer nach Gerichtsverfahren zu KI sucht, will meist zwei Dinge wissen: Was haben Gerichte tatsächlich entschieden, und betrifft das mein Unternehmen? Seit 2025 gibt es darauf deutlich konkretere Antworten. Das Landgericht München I hat OpenAI und Suno verurteilt, der Bundesgerichtshof hat über KI-Trainingsdaten verhandelt, und in den USA endete ein Verfahren gegen Anthropic mit einem Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar.

Die meisten dieser Verfahren richten sich gegen Anbieter von KI-Modellen. Für Unternehmen, die KI nur nutzen, sind andere Entscheidungen wichtiger: zur Haftung für Chatbot-Aussagen, zu Entscheidungen über Bewerbende und zu erfundenen Quellen. Wir ordnen die Verfahren nach Risikofeld und sagen je Feld, was ein Unternehmen daraus praktisch ableitet.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 28.09.2026 wieder, und viele der genannten Verfahren laufen noch. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Welche KI-Gerichtsverfahren sind im September 2026 wichtig?

Die wichtigsten Verfahren betreffen das Urheberrecht beim Training und bei den Ausgaben von KI-Modellen, dazu kommen einzelne Entscheidungen zu Haftung, Diskriminierung, erfundenen Quellen und Datenschutz. Die Übersicht zeigt den Stand vom 28.09.2026:

Verfahren Gericht Stand Kernaussage Bedeutung für Unternehmen
GEMA gegen OpenAI LG München I, 42 O 14139/24 Urteil 11.11.2025, Berufung beim OLG München anhängig Liedtexte im Modell gespeichert und ausgegeben, Betreiber haftet Ausgaben vor Veröffentlichung prüfen
GEMA gegen Suno LG München I, 42 O 763/25 Urteil 31.07.2026, nicht rechtskräftig Songs im Modell enthalten, Ausgaben mit wiedererkennbaren Elementen KI-Musik nur mit geklärten Rechten nutzen
Kneschke gegen LAION BGH, I ZR 281/25 Verhandlung 03.09.2026, Verkündung für 17.12.2026 angesetzt Vorinstanzen: Datensatz durch Text und Data Mining gedeckt Eigene Inhalte maschinenlesbar sperren
Like Company gegen Google EuGH, C-250/25 Verhandlung 10.03.2026, Schlussanträge für 03.09.2026 angekündigt, Urteil ausstehend Training und Chatbot-Ausgaben von Presseartikeln Erste EU-weite Klärung steht aus
Getty Images gegen Stability AI High Court London Urteil 04.11.2025, Berufung zugelassen Modell ist keine rechtsverletzende Kopie, Wasserzeichen verletzten Marke Fremde Marken in Ausgaben vermeiden
Bartz gegen Anthropic US-Bezirksgericht Nordkalifornien Vergleich 1,5 Mrd. US-Dollar, im Juli 2026 genehmigt Training als Fair Use gewertet, Bibliothek aus Raubkopien nicht Herkunft der Trainingsdaten zählt
New York Times gegen OpenAI und Microsoft US-Bezirksgericht New York Anträge auf Entscheidung ohne Hauptverhandlung seit September 2026 Streit, ob Training Fair Use ist Chatprotokolle können Beweismittel werden
Mobley gegen Workday US-Bezirksgericht Nordkalifornien Kollektivklage vorläufig zugelassen, anhängig Softwareanbieter kann für Diskriminierung haften Keine automatische Bewerberauswahl
Moffatt gegen Air Canada Civil Resolution Tribunal, British Columbia Entscheidung Februar 2024 Unternehmen haftet für Chatbot-Auskunft Chatbot-Antworten sind Ihre Aussagen
LG Kiel LG Kiel, 6 O 151/23 Urteil 29.02.2024 Portal haftet für KI-generierte Falschangabe Keine ungeprüften KI-Angaben über Dritte
AG Köln und Kammergericht 312 F 130/25 und 17 WF 144/25 Beschlüsse 2025 Erfundene Fundstellen in Schriftsätzen gerügt Jede Quelle prüfen
Verbraucherzentrale NRW gegen Meta OLG Köln, 15 UKl 2/25 Urteil 23.05.2025 im Eilverfahren Training mit öffentlichen Nutzerdaten vorläufig zulässig Rechtsgrundlage dokumentieren

Rechtskräftig und abschließend ist davon wenig. Die Tabelle zeigt Linien, keine gesicherten Regeln.

Darf eine KI mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert werden?

In Deutschland und der EU ist das Stand September 2026 nicht abschließend geklärt, und die bisherigen Urteile hängen stark am Einzelfall. Zwei Linien stehen nebeneinander.

Die Hamburger Linie: Der Fotograf Robert Kneschke klagte gegen den Verein LAION, der einen Datensatz mit 5,85 Milliarden Bild-Text-Paaren erstellt hat. Das LG Hamburg wies die Klage am 27.09.2024 ab (310 O 227/23), das OLG Hamburg bestätigte das am 10.12.2025 (5 U 104/24). Herunterladen und Analysieren der Bilder seien durch die Schranken für Text und Data Mining (§ 44b UrhG) und für wissenschaftliche Forschung (§ 60d UrhG) gedeckt, so die Pressemitteilung des BGH. Das LG hatte sich dabei vor allem auf die Forschungsschranke gestützt und einen Vorbehalt in natürlicher Sprache noch für möglicherweise ausreichend gehalten. Das OLG verlangt dagegen, dass ein Nutzungsvorbehalt maschinenlesbar ist, ein Hinweis in Textform in den Nutzungsbedingungen genügte nicht (Rehkatsch, Juni 2026). Der BGH hat am 03.09.2026 verhandelt (I ZR 281/25), Klärungsbedarf beim europäischen Recht gesehen und die Verkündung einer Entscheidung für den 17.12.2026 angesetzt (BGH, Terminhinweis). Das kann auch eine Vorlage an den EuGH sein, die nach Berichten als wahrscheinlich gilt.

Die Münchner Linie: Das LG München I trennt zwischen dem Auslesen von Informationen und der Speicherung von Werken. Sind Liedtexte im Modell reproduzierbar enthalten, spricht das Gericht von Memorisierung. Das sei eine Vervielfältigung, die keine Schranke für Text und Data Mining deckt (LG München I, 11.11.2025). OpenAI hat am 08.12.2025 Berufung eingelegt. Im Verfahren gegen Suno stellte dieselbe Kammer am 31.07.2026 zusätzlich fest, dass Suno Musik per Stream-Ripping von YouTube bezogen und dabei eine technische Schutzmaßnahme umgangen hat (LG München I, 31.07.2026).

Auf EU-Ebene liegt beim EuGH das erste Verfahren zu generativer KI: Ein ungarisches Gericht fragt in der Sache Like Company gegen Google (C-250/25), ob Chatbot-Ausgaben eine öffentliche Wiedergabe sind, ob Training eine Vervielfältigung ist und ob die Ausnahme für Text und Data Mining greift. Die mündliche Verhandlung fand laut European IP Helpdesk am 10.03.2026 statt, die Schlussanträge des Generalanwalts waren für den 03.09.2026 angekündigt. Das Urteil steht aus.

In den USA entschieden zwei Richter im Juni 2025, dass Training mit Büchern Fair Use sein kann (Taft, 26.06.2025). Im Fall Bartz gegen Anthropic galt das aber nicht für eine Bibliothek aus Raubkopien. Das Verfahren endete mit einem Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar, rund 3.000 US-Dollar je Werk, den das Gericht im Juli 2026 endgültig genehmigte (Authors Guild). Im Fall Kadrey gegen Meta gewann Meta vor allem, weil die Kläger keinen Schaden am Markt belegt hatten. Anders entschied im Februar 2025 ein Gericht im Fall Thomson Reuters gegen Ross Intelligence: kein Fair Use. Das Berufungsgericht hat am 11.06.2026 verhandelt (Baker Botts). Im Verfahren der New York Times gegen OpenAI und Microsoft liegen seit September 2026 Anträge auf Entscheidung ohne Hauptverhandlung vor (Axios).

Das britische Getty-Verfahren beantwortet die Trainingsfrage nicht: Getty ließ den Vorwurf fallen, weil es nicht belegen konnte, dass das Training in Großbritannien stattfand (Latham & Watkins).

Was Sie daraus ableiten: Wer fertige Modelle nutzt, trägt das Trainingsrisiko in erster Linie nicht selbst. Prüfen Sie trotzdem die Nutzungsbedingungen Ihrer Anbieter: ob und unter welchen Bedingungen der Anbieter Sie von Ansprüchen Dritter freistellt. Und wenn Sie Ihre eigenen Inhalte nicht für Training freigeben wollen, setzen Sie den Vorbehalt maschinenlesbar, etwa in der robots.txt, statt nur im Impressum.

Wer haftet, wenn eine KI geschützte Inhalte ausgibt?

Nach dem LG München I haftet für memorisierte Ausgaben der Betreiber des Modells, nicht die Person, die die Frage stellt. Das Gericht begründet das damit, dass OpenAI die Modelle trainiert und betreibt. Bei Suno stellte die Kammer fest, dass schon einfache Eingaben Musik mit wiedererkennbaren Elementen der Originale erzeugten.

Die Urteile sagen allerdings nichts dazu, was gilt, wenn ein Unternehmen eine solche Ausgabe weiterverwendet. Wer einen erkennbaren Liedtext in eine Kampagne übernimmt, trägt dafür ein eigenes Risiko. Das britische Getty-Urteil zeigt eine zweite Falle: Der High Court sah das Modell selbst nicht als rechtsverletzende Kopie, weil die Gewichte die Werke nicht speichern. In einzelnen Ausgaben älterer Versionen tauchten aber Wasserzeichen von Getty auf, und das verletzte die Marke. Getty darf gegen das Urteil in Berufung gehen (IPKat, 07.01.2026). Ein Berufungsurteil haben wir bis zum 28.09.2026 nicht gefunden.

Was Sie daraus ableiten: Ausgaben, die nach außen gehen, laufen durch einen Freigabeschritt. Lassen Sie keine bestimmten Werke, Liedtexte oder Figuren nachbauen, und veröffentlichen Sie keine Bilder mit fremden Logos oder Wasserzeichen.

Haftet ein Unternehmen für falsche Aussagen seines Chatbots?

Ja, das ist die klarste Linie der bisherigen Entscheidungen: Wer einen Chatbot einsetzt, muss sich seine Aussagen zurechnen lassen. Im kanadischen Fall Moffatt gegen Air Canada hatte der Chatbot einem Kunden erklärt, er könne einen Sondertarif für Trauerfälle nachträglich beantragen. Das stimmte nicht. Air Canada argumentierte, der Chatbot sei eine eigene rechtliche Einheit. Das Tribunal in British Columbia wies das im Februar 2024 zurück: Das Unternehmen sei für alle Informationen auf seiner Website verantwortlich (American Bar Association).

In Deutschland ging das LG Kiel am 29.02.2024 in dieselbe Richtung (6 O 151/23). Ein Portal für Unternehmensauskünfte hatte per KI Registerbekanntmachungen verknüpft und einem Unternehmen fälschlich die Löschung eines anderen Unternehmens zugeordnet. Der Betreiber könne sich nicht hinter dem automatischen Ablauf verstecken, weil er die unzureichend programmierte KI bewusst eingesetzt habe (Erich Schmidt Verlag).

Der kanadische Fall bindet kein deutsches Gericht, zeigt aber die Argumentation. Hinzu kommt seit dem 02.08.2026 die Transparenzpflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen (regulatoryblog.eu).

Was Sie daraus ableiten: Ein Chatbot auf Ihrer Website antwortet nur aus Inhalten, die Sie freigegeben haben. Preise und Zusagen kommen aus Ihren Systemen, nicht aus dem Modell. Bei Unsicherheit übergibt er an einen Menschen, und ein sichtbarer Hinweis sagt, dass eine KI antwortet.

Was gilt, wenn KI über Bewerber oder Kunden entscheidet?

Entscheidungen über Menschen sind das Feld, in dem auch Anwender selbst haften können, nicht nur die Anbieter. Das bekannteste Verfahren ist Mobley gegen Workday in Kalifornien. Der Kläger wirft dem Softwareanbieter vor, dessen KI-gestützte Vorauswahl benachteilige ältere Bewerbende. Das Gericht hielt im Juli 2024 eine Haftung von Workday als Vertreter der Arbeitgeber für schlüssig vorgetragen und ließ am 16.05.2025 eine Kollektivklage wegen Altersdiskriminierung vorläufig zu (Proskauer). Über eine erweiterte Sammelklage will das Gericht im März 2027 verhandeln (Lawyer Monthly, September 2026). Laut Workday wurden im betroffenen Zeitraum 1,1 Milliarden Bewerbungen mit seinen Werkzeugen abgelehnt. Ein Urteil in der Sache gibt es nicht.

In der EU ist die Linie über das Datenschutzrecht gezogen. Der EuGH entschied am 07.12.2023 im Fall SCHUFA (C-634/21), dass schon ein Scorewert eine automatisierte Entscheidung nach Art. 22 DSGVO sein kann, wenn er für die Entscheidung eine maßgebliche Rolle spielt (Pressemitteilung des EuGH). Am 27.02.2025 ergänzte der EuGH (C-203/22): Betroffene haben Anspruch auf eine verständliche Erklärung, wie ihr Ergebnis zustande kam, und Geschäftsgeheimnisse sind kein Freibrief (Taylor Wessing).

Dazu kommt die KI-Verordnung. Systeme, die Bewerbungen analysieren, filtern oder Bewerbende bewerten, zählen nach Anhang III Nr. 4 zu den Hochrisiko-Systemen (AI Act Explorer). Nach der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27.07.2026, gelten diese Pflichten ab dem 02.12.2027.

Was Sie daraus ableiten: Keine automatische Vorauswahl, keine Punktzahl, keine Rangliste über Bewerbende oder Kunden. Die KI bereitet vor, ein Mensch entscheidet und kann die Entscheidung begründen. Dokumentieren Sie Zweck, Datenfluss und Freigabeschritt, bevor Sie Betriebsrat und Datenschutz einbinden.

Was passiert, wenn KI Urteile oder Quellen erfindet?

Deutsche Gerichte rügen erfundene Fundstellen inzwischen ausdrücklich. Das AG Köln stellte am 02.07.2025 fest, dass ein Anwalt einen Schriftsatz mit erfundenen Büchern, falschen Autoren und nicht existierenden Fundstellen eingereicht hatte, die offensichtlich aus einer KI stammten (312 F 130/25). Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO. Der Anwaltsrechtler Volker Römermann kritisierte die Begründung, weil die Vorschrift bewusstes Handeln voraussetze (LTO).

Das Kammergericht Berlin ermahnte mit Beschluss vom 20.11.2025 (17 WF 144/25) vorsorglich eine Anwältin, die eine nicht existierende BGH-Entscheidung und eine nicht existierende Entscheidung des OLG Brandenburg zitiert hatte. Anwälte müssten KI-generierte Schriftsätze prüfen, insbesondere die zitierten Quellen (Bundesrechtsanwaltskammer).

Das betrifft nicht nur Kanzleien: Eine erfundene Norm im Angebot oder eine falsche Frist in der Kundenmail kostet ebenso Vertrauen. Wie Kanzleien und Rechtsabteilungen KI berufsrechtlich sauber einsetzen, beschreiben wir in KI im Rechtswesen.

Was Sie daraus ableiten: Quellenpflicht im Ablauf, nicht nur als Bitte an das Modell. Jede Aussage braucht eine Fundstelle, die ein Mensch öffnen kann, und ohne Fundstelle gibt es keine Antwort. Wie wir das technisch umsetzen, beschreibt der Artikel Halluzinationen operativ beherrschen.

Wie entscheiden Gerichte zum Datenschutz bei KI?

Uneinheitlich, und oft über Zuständigkeiten statt über die Sache. Das OLG Köln wies am 23.05.2025 im Eilverfahren einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta ab (15 UKl 2/25). Das Training mit öffentlich gestellten Nutzerdaten sei nach summarischer Prüfung auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt. Das Gericht verwies auf Schutzmaßnahmen wie Widerspruchsmöglichkeit und Entfernung von Kennungen (Urteil im Volltext).

In Italien hob das Landgericht Rom im März 2026 ein Bußgeld der Datenschutzbehörde Garante über 15 Millionen Euro gegen OpenAI auf. Grund war die Zuständigkeit: OpenAI hatte seit Februar 2024 seine EU-Niederlassung in Irland, damit war die irische Behörde federführend. Die inhaltlichen Vorwürfe blieben ungeprüft (Il Sole 24 Ore).

Ein dritter Punkt kommt aus dem Urheberrecht: Im Verfahren der New York Times muss OpenAI 20 Millionen ChatGPT-Protokolle herausgeben, aus denen direkte Kennungen entfernt wurden, das bestätigte Richter Stein Anfang Januar 2026 (ABA Journal). Eingaben in KI-Dienste können also in fremden Verfahren zum Beweismittel werden.

Was Sie daraus ableiten: Personenbezogene Daten gehören auf EU-Endpunkte mit Auftragsverarbeitungsvertrag, etwa Claude über Google Cloud in der Region eu oder über AWS Bedrock mit EU-Profil, Azure OpenAI in der EU-Datenzone oder Mistral. Die direkte Claude API bietet Stand September 2026 keine EU-Verarbeitung. Die Wege im Vergleich zeigt der Artikel Azure, Bedrock, Vertex oder Direktzugang.

Was sollten Unternehmen aus den Urteilen jetzt ableiten?

Aus den Verfahren folgen sechs Schutzmaßnahmen, eine je Risikofeld. Die Grafik ordnet die Verfahren zu.

KI-Gerichtsverfahren nach Risikofeld mit SchutzmaßnahmeSechs Risikofelder mit Beispielverfahren und passender Schutzmaßnahme, Stand 28.09.2026. Training mit Werken: LAION beim BGH, GEMA gegen OpenAI und Suno, Getty in Großbritannien, Bartz gegen Anthropic und New York Times in den USA. Schutz: Anbieterbedingungen prüfen, eigenen Vorbehalt maschinenlesbar setzen. Ausgaben der KI: GEMA gegen OpenAI und Suno, Getty wegen Wasserzeichen. Schutz: Ausgaben vor Nutzung prüfen, keine Werke nachbauen lassen. Aussagen von Chatbots: Moffatt gegen Air Canada, LG Kiel. Schutz: Antworten nur aus Ihren Inhalten, KI-Hinweis und Übergabe an Menschen. Entscheidung über Menschen: Mobley gegen Workday, EuGH SCHUFA und C-203/22. Schutz: Mensch entscheidet, keine Punktzahl und keine Rangliste. Erfundene Quellen: AG Köln und Kammergericht Berlin. Schutz: Quellenpflicht im Ablauf, jede Fundstelle nachprüfen. Datenschutz: OLG Köln zu Meta, Landgericht Rom zum Garante-Bußgeld. Schutz: EU-Endpunkte und Auftragsverarbeitungsvertrag, Rechtsgrundlage dokumentieren. Keine Rechtsberatung.RISIKOFELDVERFAHREN (AUSWAHL)SCHUTZMASSNAHMETraining mit WerkenLAION (BGH), GEMA/OpenAI, SunoGetty (UK), Bartz, NYT (USA)Anbieterbedingungen prüfenVorbehalt maschinenlesbarAusgaben der KIGEMA/OpenAI, GEMA/SunoGetty: WasserzeichenAusgaben vor Nutzung prüfenkeine Werke nachbauen lassenAussagen von ChatbotsMoffatt gegen Air CanadaLG Kiel, 6 O 151/23Antworten nur aus Ihren InhaltenKI-Hinweis, Übergabe an MenschenEntscheidung über MenschenMobley gegen WorkdayEuGH: SCHUFA, C-203/22Mensch entscheidetkeine Punktzahl, keine RanglisteErfundene QuellenAG Köln, 312 F 130/25Kammergericht, 17 WF 144/25Quellenpflicht im Ablaufjede Fundstelle nachprüfenDatenschutzOLG Köln zu MetaRom hebt Garante-Bußgeld aufEU-Endpunkte und AVVRechtsgrundlage dokumentierenStand 28.09.2026. Viele Verfahren sind nicht rechtskräftig. Keine Rechtsberatung.
Sechs Risikofelder: Welche Verfahren dazu laufen und welche Schutzmaßnahme ein Unternehmen daraus ableitet.

In der Praxis heißt das:

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Dienste nutzt Ihr Team, mit welchen Daten, und wer hat sie freigegeben?
  2. Nutzungsbedingungen prüfen: Zusagen zum Training mit Ihren Daten, zur Freistellung bei Ansprüchen Dritter und zum Ort der Verarbeitung.
  3. Freigabeschritt vor Außenkommunikation: Texte, Bilder und Antworten an Kunden prüft ein Mensch, bis Messwerte etwas anderes tragen.
  4. Keine automatisierten Entscheidungen über Menschen: Die KI bereitet vor, ein Mensch entscheidet und dokumentiert.
  5. Quellenpflicht: Keine Aussage ohne prüfbare Fundstelle, besonders bei Zahlen, Normen und Urteilen.
  6. EU-Endpunkte für personenbezogene Daten und ein Auftragsverarbeitungsvertrag je Anbieter.

Nicht jedes Unternehmen braucht dafür ein Projekt. Wer KI nur für interne Entwürfe nutzt, die ohnehin jemand überarbeitet, kommt mit klaren Regeln und einer Schulung aus. Wer mehrere Systeme im Einsatz hat, Bewerbungen oder Kundendaten verarbeitet oder eine Prüfung erwartet, braucht eine Übersicht mit Nachweisen. Dafür gibt es unser Governance-Paket: KI-Register, Einstufung nach der KI-Verordnung, AVV-Prüfung und Audit-Mappe ab 4.900 € netto. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzt es nicht.

Offen bleibt vor allem die Trainingsfrage, mit Verfahren beim BGH, beim EuGH, beim OLG München und beim US-Berufungsgericht im Fall Ross. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald eine dieser Entscheidungen vorliegt.

Häufige Fragen

Hat die GEMA gegen OpenAI gewonnen?

In erster Instanz ja. Das Landgericht München I hat am 11.11.2025 entschieden, dass OpenAI neun Liedtexte im Modell gespeichert und ausgegeben hat und dafür haftet (Az. 42 O 14139/24). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. OpenAI hat Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt, dort läuft das Verfahren unter 6 U 3662/25 e. Stand 28.09.2026 gibt es keine Berufungsentscheidung.

Ist KI-Training mit geschützten Werken in Deutschland erlaubt?

Nicht abschließend geklärt. Das OLG Hamburg hat die Erstellung des LAION-Datensatzes als Text und Data Mining und Forschung eingeordnet und damit erlaubt. Das LG München I sieht eine Verletzung, wenn Werke im Modell reproduzierbar gespeichert sind. Der BGH hat am 03.09.2026 verhandelt und will am 17.12.2026 verkünden, beim EuGH ist C-250/25 anhängig.

Haftet mein Unternehmen für falsche Antworten seines Chatbots?

Davon sollten Sie ausgehen. In Kanada musste Air Canada 2024 für eine falsche Tarifauskunft ihres Chatbots einstehen. Das LG Kiel hat im selben Jahr einen Portalbetreiber zur Unterlassung einer KI-generierten Falschangabe über ein Unternehmen verurteilt. Beide Gerichte ließen den Einwand nicht gelten, die Angabe sei automatisch entstanden. Ein Chatbot spricht also rechtlich für Sie.

Worum geht es im Verfahren Mobley gegen Workday?

Ein Bewerber wirft dem Softwareanbieter Workday vor, dessen KI-gestützte Vorauswahl benachteilige ältere Bewerbende. Das Gericht in Nordkalifornien hielt 2024 eine Haftung des Anbieters als Vertreter der Arbeitgeber für schlüssig vorgetragen und ließ 2025 eine Kollektivklage wegen Altersdiskriminierung vorläufig zu. Ein Urteil in der Sache gibt es Stand 28.09.2026 nicht.

Darf ich KI-generierte Texte und Bilder im Unternehmen verwenden?

Grundsätzlich ja, aber prüfen Sie Ausgaben vor der Veröffentlichung. Die Münchner Urteile zeigen, dass Modelle geschützte Liedtexte und Songs wiedergeben können, und im Fall Getty tauchten fremde Wasserzeichen in Bildern auf. Übernehmen Sie keine erkennbaren Werke, Marken oder Wasserzeichen und lassen Sie keine konkreten Werke nachbauen. Das ist keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. 1 Pressemitteilung 11/2025: Urteil GEMA gegen OpenAI , Landgericht München I, 11.11.2025
  2. 2 OpenAI legt Berufung ein , Initiative Urheberrecht, 10.12.2025
  3. 3 Pressemitteilung 16/2026: GEMA gegen Suno , Landgericht München I, 31.07.2026
  4. 4 Verhandlungstermin am 3. September 2026 in Sachen I ZR 281/25 (Erstellen eines Datensatzes für KI-Training) , Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 085/2026, 20.05.2026
  5. 5 Verfahren im Fall LAION vor dem BGH: Weiterleitung an EuGH wahrscheinlich , Bundesverband professioneller Bildanbieter, 14.09.2026
  6. 6 Kneschke gegen LAION: KI-Training und § 44b UrhG , Rehkatsch Rechtsanwälte, 20.06.2026
  7. 7 First CJEU hearing on generative AI and copyright: Like Company v Google , European IP Helpdesk, Europäische Kommission, 24.04.2026
  8. 8 Getty Images v. Stability AI: English High Court Rejects Secondary Copyright Claim , Latham & Watkins, 13.11.2025
  9. 9 Permission to appeal granted in Getty Images v Stability copyright claim , The IPKat, 07.01.2026
  10. 10 Two Federal Judges Rule In Separate Cases That Training AI Models Using Copyrighted Works is Fair Use , Taft Law, 26.06.2025
  11. 11 Court Grants Final Approval of $1.5 Billion Anthropic Copyright Settlement , The Authors Guild, 21.07.2026
  12. 12 Third Circuit Hears Oral Argument in Ross v. Reuters AI Training Copyright Case , Baker Botts, 28.09.2026
  13. 13 Historic NYT v. OpenAI copyright battle heats up , Axios, 08.09.2026
  14. 14 ChatGPT creator must turn over 20M chat logs in copyright litigation, federal judge says , ABA Journal, 08.01.2026
  15. 15 BC Tribunal Confirms Companies Remain Liable for Information Provided by AI Chatbot , American Bar Association, Business Law Today, 28.09.2026
  16. 16 LG Kiel zur Störerhaftung eines Portals für KI-gestützte Unternehmensauskünfte , Erich Schmidt Verlag, 14.11.2024
  17. 17 AI Bias Lawsuit Against Workday Reaches Next Stage as Court Grants Conditional Certification of ADEA Claim , Proskauer Rose, 28.09.2026
  18. 18 Pressemitteilung Nr. 186/23: Urteil in der Rechtssache C-634/21 (SCHUFA Holding, Scoring) , Gerichtshof der Europäischen Union, 07.12.2023
  19. 19 ECJ on scoring (C-203/22, Dun & Bradstreet Austria) , Taylor Wessing, 28.09.2026
  20. 20 Annex III: High-Risk AI Systems Referred to in Article 6(2) , Future of Life Institute, AI Act Explorer, 28.09.2026
  21. 21 Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1689 , Amtsblatt der Europäischen Union, EUR-Lex, 08.07.2026
  22. 22 Digital Omnibus KI: VO (EU) 2026/1744 im EU-Amtsblatt , regulatoryblog.eu, 28.09.2026
  23. 23 Berufspflichten: Anwalt reicht KI-Schriftsatz mit Fehlern ein (AG Köln, 312 F 130/25) , Legal Tribune Online, 24.07.2025
  24. 24 KI-Halluzination: KG ermahnt Anwältin wegen erfundener Urteile im Schriftsatz , Bundesrechtsanwaltskammer, 08.06.2026
  25. 25 Oberlandesgericht Köln, 15 UKl 2/25, Urteil vom 23.05.2025 , Justiz NRW, Rechtsprechungsdatenbank, 23.05.2025
  26. 26 ChatGPT, il Tribunale di Roma annulla la sanzione da 15 milioni del Garante , Il Sole 24 Ore, NT+ Diritto, 28.09.2026
  27. 27 Terminhinweis I ZR 281/25: Verkündungstermin 17.12.2026 , Bundesgerichtshof, 28.09.2026
  28. 28 Workday faces class bid over AI hiring bias claims , Lawyer Monthly, 21.09.2026

Prüfhinweis: Zum 31.12.2026 prüfen: Berufung GEMA gegen OpenAI (OLG München, 6 U 3662/25 e), Berufung GEMA gegen Suno, BGH I ZR 281/25 (EuGH-Vorlage oder Urteil), EuGH C-250/25 (Schlussanträge, Urteil), Getty gegen Stability AI vor dem Court of Appeal, NYT gegen OpenAI (Summary Judgment), Thomson Reuters gegen Ross (Third Circuit), Mobley gegen Workday, Rechtsmittel des Garante in Italien, Geltungsdaten der KI-Verordnung.

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